Der Eigentümer oder Betreiber einer Ladestation bestimmt den Tarif an den Anschlüssen. Smart Fuel Pass und Ultima Payments nehmen Zahlungen entgegen und rechnen die Einnahmen für die erbrachte Ladeleistung ab.
Dieser Artikel erklärt das Laden registrierter und nicht registrierter Fahrer, Roaming und kostenloses Laden an der eigenen Station. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Beispielbeträge und Gebühren ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird im jeweiligen Steuerdokument gesondert ausgewiesen.
Wann eine Zahlung abgerechnet und ein Steuerdokument erstellt wird
Bei jedem ordnungsgemäß beendeten kostenpflichtigen Ladevorgang erfolgt die finanzielle Abrechnung sofort. Zahlung des Fahrers, Einnahme des Eigentümers oder Betreibers und die jeweilige Smart-Fuel-Pass-Gebühr werden unmittelbar abgerechnet.
Nur eine mögliche Gebühr für kostenloses Laden an der eigenen Station wird monatlich gesondert in Rechnung gestellt.
Das Steuerdokument wird zweimal pro Monat erstellt:
- für Ladevorgänge vom 1. bis zum 15. Tag eines Monats am 16. Tag;
- für Ladevorgänge vom 16. Tag bis Monatsende am 1. Tag des Folgemonats.
Smart Fuel Pass erstellt eine Self-Billing-Rechnung in Ihrem Namen an Smart Fuel Pass. Laden Sie diese im Portal herunter und erfassen Sie sie gemäß Ihren vertraglichen Pflichten in Ihrer Buchhaltung. Sie ist als bezahlt gekennzeichnet, weil sie bereits abgerechnete Einnahmen für den Zeitraum darstellt.
Registrierter Fahrer: Tarif 1
Tarif 1 gilt für Fahrer mit einem registrierten Smart-Fuel-Pass-Konto. Für einen kostenpflichtigen Ladevorgang eines registrierten Fahrers fällt eine Smart-Fuel-Pass-Servicegebühr von 9 % des Ladewerts an.
Beispiel
Wenn registrierte Fahrer für das Laden an einem Anschluss insgesamt 100 EUR ohne Umsatzsteuer bezahlen, können dem Eigentümer oder Betreiber 91 EUR ohne Umsatzsteuer gutgeschrieben werden; 9 EUR ohne Umsatzsteuer sind die Smart-Fuel-Pass-Gebühr. Die Umsatzsteuer wird im Steuerdokument gesondert ausgewiesen.
Nicht registrierter Fahrer: Tarif 2
Tarif 2 gilt für nicht registrierte Fahrer, die über ein Zahlungsterminal oder ein Web-Zahlungsgateway zahlen, zum Beispiel mit Karte, Apple Pay oder Google Pay. Er liegt über Tarif 1 und wird üblicherweise etwa 20 % höher eingestellt.
Bei Tarif 2 wird dem Eigentümer oder Betreiber keine separate 9%-Gebühr aus Tarif 1 abgezogen. Seine Einnahme basiert auf Tarif 1. Die Differenz zwischen dem höheren von dem nicht registrierten Fahrer gezahlten Tarif 2 und Tarif 1 ist die Smart-Fuel-Pass-Gebühr für die Verarbeitung einer Einmalzahlung.
Beispiel
- Tarif 1 für einen registrierten Fahrer: 100 EUR ohne Umsatzsteuer
- Tarif 2 für einen nicht registrierten Fahrer: 120 EUR ohne Umsatzsteuer
- Zahlung des nicht registrierten Fahrers: 120 EUR ohne Umsatzsteuer
- Einnahme des Eigentümers oder Betreibers: 100 EUR ohne Umsatzsteuer
- keine separate 9%-Gebühr wird abgezogen
Roaming-Laden
Der Eigentümer oder Betreiber kann Roaming für seinen Vertrag aktivieren. Bei der Aktivierung werden die Roamingpreise für AC-, DC- und UFC-Laden für das Land angezeigt, in dem er als Eigentümer oder Betreiber registriert ist.
Roaming können nur Karten und Apps von Partnern im Smart-Fuel-Pass-Netz nutzen. Die Partnerliste wird schrittweise erweitert. Für eine Roaming-Sitzung fällt eine Smart-Fuel-Pass-Gebühr von 9 % an.
Kostenloses Laden an der eigenen Station
Kostenloses Laden ist ein Vorgang, bei dem Energie tatsächlich durch den Anschluss geflossen ist, aber keine finanzielle Abrechnung entstanden ist. Dies kann an einem öffentlichen Standort passieren, wenn der Eigentümer oder Betreiber seinem Kundenkonto 100 % Rabatt gibt, oder an einem privaten Standort mit kostenlosem Tarif. Ein technischer Vorgang ohne gelieferte Energie gilt nicht als kostenloses Laden.
Heimladen von Mitarbeitenden (Home Reimbursement)
Wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeitenden in ein Unternehmensverhältnis für das Heimladen einlädt und dessen Heimladegerät mit Smart Fuel Pass verbunden ist, kann der Mitarbeitende ein Firmenfahrzeug zu Hause zum vereinbarten Tarif je gelieferter kWh laden. Die Vorgänge werden im Portal mit einem Geldwert von null angezeigt; der Arbeitgeber rechnet den vereinbarten Betrag anschließend auf dem Ultima-Payments-Finanzkonto des Mitarbeitenden ab.
Wichtig: Obwohl diese Vorgänge technisch die Beschreibung kostenlosen Ladens erfüllen, fällt für eine Station oder einen Anschluss in einem aktivierten Heimladeverhältnis keine Gebühr von 4 EUR ohne Umsatzsteuer für kostenloses Laden an. Dies ist eine besondere Ausnahme für Home Reimbursement. Detaillierte Einrichtung, Bedingungen und der Ablauf für Arbeitgeber und Mitarbeitende werden in einem separaten Artikel erklärt.
Wie die Gebühr für kostenloses Laden berechnet wird
Die Gebühr wird je einzelnem gemessenen Anschluss und für den gesamten Kalendermonat beurteilt. Sie ist unabhängig davon, dass die Steuerdokumente für kostenpflichtige Vorgänge zweimal monatlich erstellt werden.
Gab es an einem Anschluss mindestens einen kostenlosen Vorgang mit gelieferter Energie, vergleicht Smart Fuel Pass die Summe der Gebühren aus kostenpflichtigen Vorgängen auf diesem Anschluss im gesamten Monat (registriertes und Roaming-Laden werden dabei nicht unterschieden) mit der Gebühr von 4 EUR ohne Umsatzsteuer für kostenloses Laden. Nur der höhere Betrag gilt; beide Gebühren werden nicht addiert.
Gab es keinen kostenlosen Vorgang mit gelieferter Energie, fällt die Gebühr von 4 EUR nicht an, auch wenn die Gebühren aus kostenpflichtigen Vorgängen unter 4 EUR liegen.
Beispiel: vier Anschlüsse an einem Standort
| Anschluss | Situation im Monat | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1 | Ein kostenloser Vorgang lieferte Energie. Gebühren aus kostenpflichtigen Vorgängen: 5 EUR ohne Umsatzsteuer. | Die Gebühr von 5 EUR ohne Umsatzsteuer wurde bereits unmittelbar bei den kostenpflichtigen Vorgängen erhoben. Eine zusätzliche Gebühr von 4 EUR für kostenloses Laden wird nicht hinzugefügt. |
| 2 | Ein kostenloser Vorgang lieferte Energie. Gebühren aus kostenpflichtigen Vorgängen: 3 EUR ohne Umsatzsteuer. | Die Gesamtgebühr für den Anschluss beträgt 4 EUR ohne Umsatzsteuer. Die Gebühr von 3 EUR ohne Umsatzsteuer wurde bereits unmittelbar bei den kostenpflichtigen Vorgängen erhoben; die Differenz von 1 EUR ohne Umsatzsteuer wird in einem separaten monatlichen Steuerdokument nachberechnet. |
| 3 | Kein kostenloser Vorgang lieferte Energie. Gebühren aus kostenpflichtigen Vorgängen: 3 EUR ohne Umsatzsteuer. | Die Gebühr von 3 EUR ohne Umsatzsteuer wurde bereits unmittelbar bei den kostenpflichtigen Vorgängen erhoben. Die Gebühr von 4 EUR für kostenloses Laden fällt nicht an. |
| 4 | Es luden nur nicht registrierte Fahrer über Zahlungsterminal oder Web-Zahlungsgateway, zum Beispiel Karte, Apple Pay oder Google Pay. | Tarif 2 gilt. Die Einnahme basiert auf Tarif 1; keine separate 9%-Gebühr wird abgezogen. |
Wo Sie Details finden
Im Smart-Fuel-Pass-Portal finden Sie Vorgänge, Anschlüsse, Tarife und Abrechnungsdokumente. Für Fragen zu einem konkreten Betrag senden Sie dem Support Standortname oder -kennung, Anschluss, Zeitraum, Vorgangs-ID und Nummer oder Screenshot des Abrechnungsdokuments.
Hinweis: Konkrete Sätze, Preise und Steuerpositionen richten sich nach dem geltenden Vertrag, der aktuellen Preisliste und den Bedingungen aktivierter Dienste.
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