Aktualisiert am 13. Oktober 2026. Das tschechische Gesetz Nr. 180/2026 Slg. führt EET 2.0 mit Wirkung zum 1. Januar 2027 ein. Dieser Artikel erläutert das geplante Verfahren für Eigentümer und Betreiber von Ladestationen, die an Smart Fuel Pass angeschlossen sind.
Was Smart Fuel Pass übernimmt
Im Zahlungsmodell von Smart Fuel Pass erbringt Smart Fuel Pass die Ladeleistung gegenüber dem Endkunden, nimmt die Zahlung entgegen und stellt den entsprechenden Beleg aus. Für Zahlungen dieses Modells, die EET 2.0 unterliegen, bereiten wir eine zentrale technische Lösung vor.
Der Eigentümer oder Betreiber der Ladestation benötigt für diese Zahlungen daher keine eigene EET-Integration, kein eigenes Kassen-Zertifikat und muss einzelne Smart-Fuel-Pass-Umsätze nicht manuell an die tschechische Finanzverwaltung senden. Smart Fuel Pass übernimmt Datenübermittlung, Bestätigungen und betriebliche Kontrollen.
Was der Betreiber tun muss
Die Angaben zum Ladestandort im Smart-Fuel-Pass-Portal müssen vollständig und aktuell sein. Prüfen Sie insbesondere Name und Adresse des Standorts, GPS-Koordinaten sowie die richtige Zuordnung von Ladestationen und Zahlungsterminals.
Falls die endgültige Methodik die Registrierung eines bestimmten Standorts oder einer anderen Erfassungseinheit verlangt, übernehmen wir die erforderlichen Schritte für Smart-Fuel-Pass-Zahlungen zentral. Das genaue Betriebsverfahren veröffentlichen wir vor Beginn der verpflichtenden Erfassung.
Welche Zahlungen betroffen sind
EET 2.0 gilt für erfassungspflichtige Kontaktzahlungen. Smart Fuel Pass bereitet die Erfassung der einschlägigen Zahlungen über seine Zahlungslösung vor und stützt sich nicht auf eine pauschale Ausnahme für das gesamte Ladenetz.
- Zahlung am physischen Terminal am Standort: Smart Fuel Pass beurteilt und verarbeitet die EET-Behandlung technisch nach den geltenden Regeln.
- Tatsächlich aus der Ferne vorgenommene Online-Zahlung: Eine Zahlung ohne persönlichen Kontakt und außerhalb der betreffenden Betriebsstätte oder des Leistungsorts wird nach den veröffentlichten Regeln grundsätzlich nicht erfasst.
- Ad-hoc-Mobilzahlung direkt an der Ladestation: Die genaue methodische Beurteilung bestätigen wir noch mit der tschechischen Finanzverwaltung. Fahrer und Betreiber müssen einzelne Zahlungen nicht manuell einordnen.
Außerhalb von Smart Fuel Pass angenommene Zahlungen
Dieses Verfahren gilt nur, wenn Smart Fuel Pass die Leistung erbringt und die Zahlung entgegennimmt. Nimmt der Betreiber andere Zahlungen selbständig an, etwa über ein eigenes Terminal oder Kassensystem außerhalb von Smart Fuel Pass, bleibt er für die Beurteilung und Umsetzung der EET-Anforderungen verantwortlich.
Wichtige Termine
- 1. November 2026: Nach dem Zeitplan der Finanzverwaltung stehen EET-2.0-Funktionen einschließlich der Zertifikatsausgabe in DIS+ zur Verfügung.
- 1. Januar 2027: Die verpflichtende Erfassung nach Gesetz Nr. 180/2026 Slg. beginnt.
Wir schließen die Integration ab und aktualisieren diesen Artikel entsprechend der Methodik der tschechischen Finanzverwaltung. Aktuelle öffentliche Informationen finden Sie auf der offiziellen EET-2.0-Website, auf der Seite wer Umsätze erfassen muss und in der Anleitung wie die Erfassung beginnt.
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