Smart Fuel Pass verbindet Ladedienste über Länder hinweg; Ultima Payments führt Zahlungskonten und die Abrechnung. Den Tarif eines eigenen Standorts bestimmt weiterhin dessen Eigentümer oder Betreiber.
So wird eine Ladesitzung abgerechnet
Der Fahrer nutzt ein Smart-Fuel-Pass-Zahlungskonto oder eine Ad-hoc-Zahlung. Der gewählte Betrag wird reserviert, Ladedaten werden empfangen und der vom Eigentümer oder Betreiber der Ladestation festgelegter Tarif berechnet. Ultima Payments rechnet den Endbetrag ab und gibt den ungenutzten Reservierungsbetrag frei. Der Eigentümer oder Betreiber einer Ladestation erhält die Zahlung für eine ordnungsgemäß beendete Sitzung.
Warum Belege je Land getrennt sein können
Die Ladeleistung wird in dem Land erbracht, in dem sich der Ladeort befindet. Smart Fuel Pass erstellt deshalb Unterlagen über die zuständige Landesgesellschaft und wendet die Umsatzsteuerregeln dieser Leistung an. Ein Kunde, der in der Slowakei und in Österreich lädt, kann getrennte Sammelrechnungen für die Slowakei und Österreich erhalten.
Rechnungen und Kontoauszüge
Sammelrechnungen für Ladevorgänge werden zweimal monatlich erstellt: Vorgänge vom 1. bis 15. werden am 16. abgerechnet; Vorgänge vom 16. bis Monatsende am 1. des Folgemonats. Eine Aufladung ist eine Kontobewegung, keine Laderechnung. Verwenden Sie den Kontoauszug für Kontobewegungen und die Laderechnung für Ladedienstleistungen.
Die genaue Gesellschaft, Umsatzsteuerbehandlung und Dokumente hängen vom Ladeland und vom anwendbaren Vertrag ab. Maßgeblich ist die für die Sitzung ausgestellte Rechnung.
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