Ein Unternehmen, das eine eigene oder von ihm betriebene Ladestation an Smart Fuel Pass anbinden möchte, benötigt einen Betreibervertrag – den Vertrag für Eigentümer oder Betreiber einer Ladestation. Dies gilt auch, wenn die Station nicht öffentlich ist und nur vom Unternehmen oder seinen Beschäftigten genutzt wird.
Für kontrolliertes internes Laden benötigt das Unternehmen sowohl einen Betreibervertrag als auch einen Kundenvertrag. Beide erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Der Betreibervertrag verwaltet die Ladeinfrastruktur
Unter dem Betreibervertrag erstellt das Unternehmen einen Standort, bindet das Ladegerät und seine Anschlüsse an und konfiguriert Zugang, Sichtbarkeit und Tarife. Ein Betreibervertrag macht einen Standort nicht automatisch öffentlich.
Der Kundenvertrag bestimmt, wer laden darf
Der Kundenvertrag ist beim Bezug der Ladeleistung die Gegenrolle zum Betreibervertrag. Unter ihm werden Fahrer, Fahrzeuge, RFID- oder andere Zugangskarten und Ladeberechtigungen geführt. So kann das Unternehmen nur eigene Fahrer und Karten zulassen und eine unbefugte Nutzung verhindern.
Auch ein Unternehmen, das die Station ausschließlich selbst oder durch Beschäftigte nutzt, benötigt daher beide Vertragsbeziehungen.
Öffentlicher, verborgener oder privater Standort
Sichtbarkeit und Zugang werden getrennt eingestellt. Eine nicht öffentliche Einstellung ersetzt keinen der Verträge. Siehe Sichtbarkeit eines Ladestandorts einstellen und Zugang zu einem privaten Ladestandort gewähren.
Warum wir Unternehmen und Bankkonto prüfen
Der Eigentümer oder Betreiber der Station ist unser Vertragspartner. Bei der Freigabe prüfen wir daher die Identität des Unternehmens, die Vertretungsberechtigung des Antragstellers und die Zuordnung des für die Abrechnung vorgesehenen Kontos zu diesem Vertragspartner. Dazu nutzen wir verfügbare amtliche Register einschließlich Bankkontenregistern.
Entstehen Einnahmen aus kostenpflichtigem Laden, stellt die Prüfung sicher, dass die Abrechnung an den richtigen Partner und auf ein verifiziertes Konto erfolgt. Auch bei derzeit ausschließlich kostenlosem internem Laden müssen die Vertragsbeziehung und eine mögliche spätere Finanzbeziehung einem verifizierten Unternehmen und Konto zugeordnet sein.
Die benötigten Unterlagen können je nach Land, Rechtsform, Vertretungsregelung und Prüfergebnis variieren. Folgen Sie den Anforderungen im Portal oder den Mitteilungen des Verifizierungsteams. Senden Sie sensible Dokumente nicht per normaler E-Mail.
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Von den Verträgen zum ersten autorisierten Ladevorgang
- Das Unternehmen beantragt einen Betreibervertrag und schließt die Prüfung ab.
- Dasselbe Unternehmen besitzt oder erstellt einen Kundenvertrag für seine Fahrzeuge und Fahrer.
- Unter dem Betreibervertrag erstellt es einen nicht öffentlichen Standort und bindet das Ladegerät an.
- Unter dem Kundenvertrag legt es Fahrer, Fahrzeuge und Karten an und gewährt ihnen Zugang zum Standort.
- Vor dem Regelbetrieb testet es autorisierte und abgewiesene Ladeversuche.
Eine Zugangskarte einem Fahrer zuweisen
Nicht mit der Kostenerstattung für Heimladen verwechseln
Eine nicht öffentliche Firmenladestation ist ein Standort, an dem das Unternehmen den Zugang eigener Fahrer steuert. Die Kostenerstattung für Heimladen ist ein separater Prozess, bei dem ein Arbeitgeber einem Beschäftigten monatlich den Strom für das Laden eines Firmenfahrzeugs zu Hause erstattet. Was die Kostenerstattung für Heimladen ist und wie sie funktioniert
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