Mit der Kostenerstattung für Heimladen kann ein Unternehmen einem Mitarbeitenden Strom für das Laden eines Firmenfahrzeugs zu Hause erstatten. Der Ladeort muss mit Smart Fuel Pass verbunden und einer aktiven Erstattungsbeziehung zugeordnet sein.
Aufgaben der Beteiligten
- Das Unternehmen erstellt die Beziehung, legt den Erstattungstarif fest und prüft den monatlichen Ladezeitraum.
- Der Mitarbeitende nimmt die Einladung an, wählt den Heimladeort und erhält die genehmigte Erstattung auf seinen ausgewählten Smart-Fuel-Pass-Kundenvertrag.
- Der Standortinhaber genehmigt bei Bedarf die Nutzung eines Unternehmens- oder Drittstandorts.
Was während des Monats passiert
Ladevorgänge werden während des gesamten Kalendermonats gesammelt. Sie enthalten die gelieferte Energie in kWh, ihr finanzieller Wert ist zu diesem Zeitpunkt jedoch null: Es erfolgt keine finanzielle Abrechnung pro Ladevorgang.
Am Monatsende schließt Smart Fuel Pass die Vorgänge zu einem Erstattungszeitraum ab. Das Unternehmen kann einzelne Vorgänge innerhalb des festgelegten Prüfzeitraums kontrollieren. Genehmigte Vorgänge werden als eine monatliche Erstattung ausgezahlt: genehmigte kWh multipliziert mit dem vom Unternehmen festgelegten Tarif.
Voraussetzungen
- Das Unternehmen benötigt einen aktiven Smart-Fuel-Pass-Kundenvertrag und einen Erstattungstarif.
- Der Mitarbeitende benötigt einen eigenen Smart-Fuel-Pass-Kundenvertrag in derselben Währung wie der Unternehmensvertrag.
- Der Heimladeort muss mit Smart Fuel Pass verbunden sein. Ein Standort umfasst alle ihm zugeordneten Ladegeräte.
Wichtige Abgrenzung
Dies ist keine Fahrerzahlung an einer öffentlichen Station. Es ist eine monatliche Erstattung vom Unternehmen an den Mitarbeitenden für genehmigtes Heimladen. Bei einer aktiven Beziehung für Heimladen wird für das von dieser Beziehung erfasste Laden keine separate Gebühr von 4 EUR ohne Umsatzsteuer für Ladevorgänge zum Nulltarif erhoben.
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